AGB

Hotline: (0421)  6918111   mobil:  0179 299 0649

AGB:

Stand: 13.09.2018

1. Vertragsgegenstand:

Vertragsgegenstand ist die technische Durchführung einer Musikveranstaltung inkl. Bereitstellung der Musik und des

nötigen technischen Equipments (Licht- und Tontechnik). Die Musikauswahl basiert auf allgemein gängiger Partymusik

aus verschiedenen Zeiten und Bereichen. Ein Anrecht auf bestimmte Titel besteht nicht, einzelne Ausnahmen können

vorher abgesprochen werden.

2. Räumlichkeit:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, min. 2 Stunden vor

geplantem Beginn zwecks Aufbau zugänglich zu machen und min. eine 230 V~ / 16 A Stromversorgung

bereitzustellen. Sind Räumlichkeiten erst später zugänglich kann ein rechtzeitiger Aufbau vor Eintreffen der Gäste

nicht garantiert werden, ein Recht auf Rechnungsminderung ergibt sich hierdurch nicht. Es ist min. eine Fläche von

2x3m für die Technik bereit zu stellen, bei weniger Fläche kann ggf. nicht die gesamte Technik eingesetzt werden, ein

Recht auf Rechnungsminderung ergibt sich hierdurch ebenfalls nicht.

3. Rücktrittsregelung:

Ab schriftlich erfolgter Angebotsbestätigung (per Email oder per Post) ist Jips mobile Disco verpflichtet, den

vereinbarten Termin zu reservieren und die Musikveranstaltung zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen.

Sollte der Auftraggeber den Auftrag stornieren fällt ein Ausfallhonorar von 100,00 EURO inkl. 19% Umsatzsteuer an.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen jeweils pro Tag. Sollte Jips mobile Disco infolge z.B. Krankheit den Termin nicht

durchführen können, so ist 1. der Auftraggeber frei in seiner Auswahl eines Ersatz DJs, 2. ist Jips mobile Disco nach

bestem Wissen behilflich einen Ersatz DJ zu finden 3. zahlt Jips mobile Disco einen Betrag von 100,00 EURO inkl. 19%

Umsatzsteuer an den Auftraggeber um einen ggf. höherpreisigen Ersatz DJ buchen zu können.

4. Urheberechte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Musik Aufführungen vor Publikum, welches sich untereinander nicht

persönlich kennt, GEMA-pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen. Jips mobile Disco ist nicht

verpflichtet dieses zu prüfen.

5. Zahlung:

Die vereinbarte Gage ist spätestens am ende der Musikveranstaltung in bar an Jips mobile Disco zu zahlen. Jips mobile

Disco stellt grundsätzlich eine Rechnung inkl. Quittung in Höhe der vereinbarten Gage aus. Für verspätete Zahlungen

behält sich Jips mobile Disco das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 EURO inkl. 19% Umsatzsteuer zu

erheben.

6. Haftungsbeschränkung:

Jips mobile Disco haftet nicht, wenn infolge von höherer Gewalt, Stromausfällen oder sonstigen extremen ggf. auch

Sicherheitsgefährdenden Ereignissen die Veranstaltung nicht fortgeführt werden kann. Die vereinbarte Gage ist

trotzdem in voller Höhe zu zahlen.

Gerichtsstand ist Bremen.

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DJ Jip - Bremen
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einer Musikveranstaltung inkl. Bereitstellung der

Musik und des nötigen technischen Equipments

(Licht- und Tontechnik). Die Musikauswahl basiert

auf allgemein gängiger Partymusik aus

verschiedenen Zeiten und Bereichen. Ein Anrecht

auf bestimmte Titel besteht nicht, einzelne

Ausnahmen können vorher abgesprochen werden.

2. Räumlichkeit:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die

Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung

stattfinden soll, min. 2 Stunden vor geplantem

Beginn zwecks Aufbau zugänglich zu machen und

min. eine 230 V~ / 16 A Stromversorgung

bereitzustellen. Sind Räumlichkeiten erst später

zugänglich kann ein rechtzeitiger Aufbau vor

Eintreffen der Gäste nicht garantiert werden, ein

Recht auf Rechnungsminderung ergibt sich

hierdurch nicht. Es ist min. eine Fläche von 2x3m für

die Technik bereit zu stellen, bei weniger Fläche

kann ggf. nicht die gesamte Technik eingesetzt

werden, ein Recht auf Rechnungsminderung ergibt

sich hierdurch ebenfalls nicht.

3. Rücktrittsregelung:

Ab schriftlich erfolgter Angebotsbestätigung (per

Email oder per Post) ist Jips mobile Disco

verpflichtet, den vereinbarten Termin zu reservieren

und die Musikveranstaltung zu den vereinbarten

Konditionen durchzuführen. Sollte der Auftraggeber

den Auftrag stornieren fällt ein Ausfallhonorar von

100,00 EURO inkl. 19% Umsatzsteuer an. Bei

mehrtägigen Veranstaltungen jeweils pro Tag. Sollte

Jips mobile Disco infolge z.B. Krankheit den Termin

nicht durchführen können, so ist 1. der Auftraggeber

frei in seiner Auswahl eines Ersatz DJs, 2. ist Jips

mobile Disco nach bestem Wissen behilflich einen

Ersatz DJ zu finden 3. zahlt Jips mobile Disco einen

Betrag von 100,00 EURO inkl. 19% Umsatzsteuer an

den Auftraggeber um einen ggf. höherpreisigen

Ersatz DJ buchen zu können.

4. Urheberechte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Musik

Aufführungen vor Publikum, welches sich

untereinander nicht persönlich kennt, GEMA-

pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet

werden müssen. Jips mobile Disco ist nicht

verpflichtet dieses zu prüfen.

5. Zahlung:

Die vereinbarte Gage ist spätestens am ende der

Musikveranstaltung in bar an Jips mobile Disco zu

zahlen. Jips mobile Disco stellt grundsätzlich eine

Rechnung inkl. Quittung in Höhe der vereinbarten

Gage aus. Für verspätete Zahlungen behält sich Jips

mobile Disco das Recht vor, eine

Bearbeitungsgebühr von 35,00 EURO inkl. 19%

Umsatzsteuer zu erheben.

6. Haftungsbeschränkung:

Jips mobile Disco haftet nicht, wenn infolge von

höherer Gewalt, Stromausfällen oder sonstigen

extremen ggf. auch Sicherheitsgefährdenden

Ereignissen die Veranstaltung nicht fortgeführt

werden kann. Die vereinbarte Gage ist trotzdem in

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